Ein Budget für die Ortschaften

08.02.2019

Antrag der CDU-Fraktion zum Haushalt schafft neue Möglichkeiten

Die Ortschaften der Stadt Bad Driburg erhalten bereits ab 2019 jährlich ein eigenes Budget, mit dem Projekte und Maßnahmen – zum Beispiel zur Verschönerung des Ortsbildes - eigenverantwortlich von den Bezirksausschüssen oder Ortsvorstehern und damit auch von den Bürgern vor Ort entwickelt, beschlossen und zeitnah umgesetzt werden können. Ein entsprechender Antrag der CDU-Ratsfraktion wurde mit der Verabschiedung des Haushaltsplanes in der jüngsten Sitzung des Stadtparlaments beschlossen.
„Berechnungsgrundlage für die Höhe des Budgets ist die Einwohnerzahl eines Ortes zum 31. Dezember des Vorjahres. Es beträgt zehn Euro je Einwohner“, erläutert Fraktionsvorsitzender Antonius Oeynhausen den Antrag der Christdemokraten. Die jeweiligen Mittel sollen durch die Bezirksausschüsse und Ortsvorsteher selbstverantwortlich verwaltet werden und sind nur auf das nächste Jahr übertragbar, wenn größere Summen für bereits konkret benannte Projekte zurückgestellt werden müssen.
„Dies ist ein wichtiger Schritt für unsere Ortschaften. Wir möchten damit unter anderem die Eigenverantwortung der Bezirksausschüsse, aber auch der Bürger für die Erhaltung und Verbesserung der Infrastruktur in ihren Heimatorten stärken“, betont Oeynhausen. „Ein Dorfbudget fördert nicht nur ehrenamtliches Engagement sowie die schnellere Umsetzung von lokalen Projekten, sondern auch die Entscheidungskompetenz der Bürger und damit letztlich lebendige Demokratie und politische Mitbestimmung vor Ort“, unterstreicht der Fraktionsvorsitzende.
Auch die Bezirksausschuss-Vorsitzenden im CDU-Stadtverband freuen sich über die neuen Möglichkeiten, die das Dorfbudget bietet: „Entsprechende Projekte können nun mit allen Beteiligten im Ort gemeinsam besprochen werden, um sie anschließend unbürokratisch und vor allem schnell umzusetzen“, sagen zum Beispiel Meinolf Tewes (Dringenberg) und Dr. Volker Wiedemeier (Reelsen). Die Einrichtung des Dorfbudgets ab dem Haushaltsjahr 2019 ist zunächst auf drei Jahre begrenzt, anschließend entscheidet der Stadtrat über eine Fortsetzung.